
REHABILITATIONSSPORT
Was versteht man unter Rehabilitationssport?
Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports ganzheitlich auf Menschen mit Behinderungen ein. Er bietet Ihnen die Möglichkeit gemeinsam mit anderen durch Bewegung, Spiel und Sport Ihre Bewegungsfähigkeit zu verbessern und den Verlauf von Krankheiten positiv zu beeinflussen.
Er ist auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt und wird Ihnen vom Arzt verordnet.
Er findet in Übungsgruppen mit speziell dafür ausgebildeten Übungsleitern und in einem begrenzten Zeitraum statt. Danach sollen die Übungen in Eigenverantwortung weiter durchgeführt werden.


GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN FÜR PATIENTEN
Rehabilitationssport wird durch die im SGB IX festgeschriebenen Kostenträger nicht nur bezuschusst, sondern übernommen. Dies bedeutet, dass für die Teilnahme am ärztlich verordneten Rehabilitationssport keine Kosten auf die Patienten zukommen.
Verpflichtende Mitgliedschaften sind nicht zulässig, freiwillige Mitgliedschaften in Sportvereinen sind jedoch ausdrücklich durch die Kostenträger befürwortet.
Je nach Kostenträger wird der Umfang des Rehabilitationssports unterschiedlich genehmigt:
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Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): i.d.R. 50 Einheiten in 18 Monaten bei max. 2x (in Ausnahmefällen 3x) pro Woche
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Deutsche Rentenversicherung (DRV): i.d.R. 6 Monate bei max. 2x (in Ausnahmefällen 3x) pro Woche wobei binnen 3 Monaten nach Ende der Rehamaßnahme begonnen werden muss
Die ärztlichen Verordnungen über die gesetzlichen Krankenversicherungsträger müssen nach Ausstellung durch den Arzt durch den Kostenträger genehmigt werden. Im Fall von Verordnungen der deutschen Rentenversicherungsträger gilt die Verordnung automatisch als genehmigt.
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